Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
Seit dem 1. Juli 2006 empfiehlt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten eine Vereinbarung treffen, die aus Beweis- und Gründen der Streitvermeidung schriftlich abgefaßt sein sollte. Gebühren für die Vertretung vor den Gerichten und den Schriftverkehr mit dem Gegner bestimmen sich nach gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Unzulässig sind Vereinbarungen, die dem Anwalt nur im Erfolgsfall ein Honorar versprechen oder eine Vergütung einen Teil der umstrittenen Forderung ausmacht.
Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt bei außergerichtlichen Beratungen bestimmen sich die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, also eine allgemein übliche Vergütung.
Da Verbraucher vor unverhältnismäßigen Forderungen geschützt sind, darf der Rechtsanwalt für ein erstes Gespräch nicht mehr als 190 € und bei einer darüber hinausgehenden Beratung nicht mehr als 250 € , jeweils zuzüglich Umsatzsteuer verlangen.
Bei einer Vertretung gegenüber dem Gegner, Behörden oder Gerichten gelten die Gebührensätze des Rechtsanwaltsgebührengesetzes (RVG). Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht im Internet zu Art und Umfang der Rechtsanwaltskosten in Deutschland nützliche Hinweise.
Prozesskostenkalkulation der Foris AG
Calculation of Proceding Costs of Foris AG
Costs of the German Patent- and Trademark Office