Die Rechtsanwaltspraxis
Die Rechtsanwaltspraxis ist zivilrechtlich, strafrechtlich und wirtschaftsrechtlich tätig. Sie betreut inländische und ausländische Mandanten. Sie besteht seit 1972 als unabhängige Anwaltspraxis. In Deutschland beheimat arbeitet sie auch in anderen Ländern unmittelbar oder in enger Zusammenarbeit mit dortigen Anwälten.